Schönenberg

Schönenberg

Im Gegensatz zu den Nachbargemeinden besitzt die Kapelle zu Schönenberg recht wenig urkundliches Material zur Erforschung ihrer ältesten Vergangenheit. Hierbei muß berücksichtigt werden das sie eine Kapelle auf freiadligen Gut war und Teil der Geschichte des Hauses Herrenbröl. In einer Urkunde aus dem Jahre 1105 wird vermeldet, daß das kölnische Lehen, der Hof in Schönenberg umgepachtet wurden sei. Eine Kapelle wurde hier noch nicht erwähnt. Trotzdem möchte ich versuchen die Besonderheiten dieses Teils der ehemaligen Pfarrerei Ruppichteroth, daß Verhältnis zur Mutterkirche und zu den Rittern und Freiherren von Scheidt gen. Weschpfennig darzustellen. Wir dürfen jedoch die Entstehung der ersten Kapelle zu Schönenberg im 12. Jahrhundert annehmen. Veranlassung hierzu gibt uns die Sage vomRitter Dietrich von Brühl und seines Freundes Dietrich von Auel. Hiermit hat es folgende Bewandnis.

Nahe bei Ruppichteroth liegt eine kleine Waldkapelle auf dem Schönenberge in welcher neben anderen Heiligtümern sich auch eine uralte eiserne Kette mit Handschellen befand. Der Ritter Dietrich von Brühl hatte sie dort aufgehängt zur Erinnerung an seine Gefangenschaft in Sarazenenlande, seine Rettung und wundersame Heimkehr. Wie viele andere Ritter war er damals aufgebrochen, um das Grab des Erlösers von dem heidnischen Sarszenen zu befreien. Mit ihm zog auch sein Freud, Dietrich von Auel im den Heiligen Krieg. Nach vielen Heldentaten hatte Dietrich von Auel das Glück, die Heimat wiederzusehen. Sein Freund Dietrich von Brühl, fiel in die Hände der Ungläubigen. Man legte ihm in Ketten und verkaufte ihn als Sklaven. Hier mußte er die schwersten Arbeiten verrichten und wurde wegen seines Glaubens vielfach mit der Peitsche gezüchtigt. Schließlich sagte man im, morgen werde er gehängt werden. Vor der Nachtruhe fiel der Ritter nun auf seine Knie, betete und streckte sich vertrauensvoll im Schlafe hin. In der Nacht träumte ihm, Maria sei zu ihm gekommen, habe seine Ketten gelöst, womit er an der Wand gefesselt war und ihm weit über Meer und Berg und Tal getragen. Statt in einer düsteren Kerkerzelle sah er sich am Fuße eines Berges wieder. Von der Lieblichkeit der Landschaft angetan, ruft er aus: Was für ein schöner Berg. Hier hatte die Rittersfrau Jahr um Jahr sehnlichst die Heimkehr ihres Gemahls erwartet. Dietrich von Auel hatte ihr berichtet, daß ihr Gemahl in Sarazemische Gefangenschaft geraten sei und da nun viele Jahre seitdem vergangen waren, hatte sie keine Hoffnung mehr, ihn jemals wiederzusehen. In seinen zerlumbten Gewande gelangt Dietrich von Brühl schließlich unerkannt bis an die Pforte seiner Burg..

Als er mach der Ursache des frohen Treibens fragte berichtet man ihm, daß die Burgfrau sich anschicke Hochzeit zu machen, weil ihr Gemahl im Sarazenenlande gestorben seie. Da ließ der Ritter seinen Ring in den Becher fallen, den die Burgfrau ihm, dem weitgereisten Pilger, hatte überbringen lassen. Voll Freude erkennt die Rittersfrau den Ring als den ihres tot geglaubten Gemahls und statt der Hochzeit wurde ein frohes Wiedersehen gefeiert.

Streifen wir nun das im Laufe der Jahrhunderte gebildete Beiwerk dieser Sage ab, so bleiben doch als Kern eine wichtige Tatsache. Die Existenz einer Burg in Herrenbröl, die Datierung der ersten Kapelle in die Zeit der Kreuzzüge, die Erwähnung des Namens Auel sowie das Patronat der Hl. Maria Magdalena. Es bestehen nachdem Dargelegten grundsätzlich keine Zweifel, daß die Kapelle zu Schönenberg vor etwa 800.Jahren erbaut wurden ist. Reste dieser Kapelle finden sich noch in der alten Sakristei der Schönenberger Pfarrkirche.

Auch für die nächsten 200.Jahre sehen wir Schönenberg in kölnischen Besitz das Jedoch die Herzöge von Bergh als Lehen innehatten.

Am 21.Dezember 1442.erhält der Inhaber des Hauses Herrenbröl, Engelbert von Scheidt gen. Weschpfennig das Lehen Schönenberg als erbliches Lehen zugewiesen.

Mit diesem Lehen kam auch die Kapelle. zu Schönenberg in den Besitz der Familie von Scheidt.

Trotz dieser Lehensübertragung bekunden die Herzöge von Bergh auch weiterhin ihre Sorge um die Kapelle zu Schönenberg.  Siebzig Jahre später verfügt Herzog Johann von Bergh, daß das Küsteramt zu Ruppichteroth mit der Kapelle zu Schönenberg zu vereinigen sei. Diese Verfügung des Herzogs ist datiert vom 12.August 1512. und lautet auszugsweise Übersetzt, wie folgt.

Wir, Johann von Gottes Gnaden, ältester Sohn zu Kleve, Herzog zu Jülich und Bergh, Graf zur Mark, zu Ravensburg und zu Katzenellenbogen, tun kund, daß in unserem Kirchspiel von Ruppichteroth einen Berg, den Schönenberg gibt, auf dem eine Kapelle gelegen, die vur zyden in ere sent Marien magdalenens angefangen und gewyet worden ist. Damit auch weiterhin der Gottesdienst in dieser Kapelle gehalten werden kann, bekennen wir öffendlich mit diesen Brief fur uns, unsere Erben und Nachkommen, den Herzögen von Bergh und Herrn von Blankenburg, daß wir bewilligt haben dat unse .Clockamt zo roepeterade vuraß zo der vurge capellen van nu vertan komen und dienen sall (daß unser Küsteramt zu Ruppichteroth zu der genannten Kapelle nun gegeben und dienen soll).Die Jährlichen Einkünfte und Renten aus diesem Amt sollen auch hierfür gebraucht werden. Es soll aber nicht sein, daß die Nachbarn und Kirchspielleute von Ruppichteroth wegen des Küsters ,gebrech hain noch lyden dürffen (Mangel haben oder leiden müssen) Dies zur Urkunde der Wahrheit und ganzer fester erblicher und ewiger Beständigkeit haben wir unser Siegel für uns, unsere Erben und Nachkommen an diesen Brief gehangen.

Gegeben zu Düsseldorf im Jahre fünfhundertzwölf auf den ersten Donnerstag nach St. Laurentiustag, dem heiligen Martyrer.

Ob die Bemühungen des Herzogs von Erfolg gekrönt wurden, ist nicht bekannt

Jedenfalls nimmt sich drei Jahre später der Besitzer des Hauses Herrenbröl und Amtmann von Blankenberg, Engelbert von Scheidt, der Kapelle an und sorgt durch bedeutende Schenkungen für einen geregelten Gottesdienst. Von seiner und der Ehefrau Anna geborene von Schnellenberg zu Schönhausen großen Dotation (Schenkung) am Himelfahrt-Tage 1515 ist schon so oft gesprochen worden, daß diese Urkunde in ihrem vollen Wortlaut wiedergegeben werden soll.

 

 

 Dotatio des Engelbert von Scheidt vom Jahre 1515.

Wir Engelbert vom Scheidt genamdt Weschpfenmig zur Zeidt ambtmann zu Blanckemberg und Anna meime ehelige Hausfraw thun sembtlich undt ein jeder von uns besonders. kundt undt bekennen vor uns unsere erben undt all unser machkomlich in krafft dieses briffs dem wir zu ehren des. allmechtigen Gottes vom Himmelreich Maria seiner gebenedeiter Mutter allen Gottes heiligen undt St. Marien Magdalenen die Capell undt kirch gelegen in unserem grundt zu ßchonnenberg die daselbst verfallen undt vergeangen was wiederumb aufgebawet bestettigh undt mitt unserm erb undt grundt begiefftiget haben zu den ewigen zeiten im massen das alle wochen im vorgemelter Capellen drey Meissen gehalden sollen werden umdt vor unsern beider Eldern schwester undt bruder neichten undt neffen undt vor unsere selbst seellen zu betten undt zu betten mach endt undt inhaldt einer fundacien wie wir eleuth vor uns einenn gegoonnet undt gemacht haben, darumb wir Engelbert. und Anna Eheleut obgenamdt vor uns unsere erben undt alle unsere nachkomlingh zu solcher unser Capellen undt gottes (hauss)dienst gegonnen haben im krafft undt nach deisesbriffs den Gottesdienst zu thun wollen sie sall mach inhaldt undt end deisses besiegeltenbreiffs mit nahmen unseren hof zu Dnrchhausen gelegen im kirspelle von Buppeteradt mitt aller seiner herrlichkeit, beuschen veldt weissen zinse pechte wie die gelegen ist binnen seinen steinen lagen pallen ausgescheidten das weiesgenunder Etzenbach .soll zu Etzenbach pleiben undt gehören. Iten noch darzu einen weier gelegen zu Kammerscheid Item noch darzu zwey hönner die:dar vallen seindt von demwassergang auf die Meiste Weiss under dem Weiher gelegen. Item noch darzu ein stück lant. genannt der Moelen Auell gegen der Capellen über die broll beinen seinen hecken biss auf das wasser. Item dazu solche erbschaft zu Schonnenberg leigen ist bei der vormeldten Capellen mit sambt dem hause wie vorgeschrieben genannt? seitten das hauss stehet zu beiden seitten ab auf die weissen so? das genompte erb. Itemnoch zwei höner vallendt in dem under Schonnenberg an damme deiche von einem wassergraben. Item noch darzu einen wingardt umbfriedt anderhalb firdell gelegen in der geuntzenhardt. So hadt der durlauchtigsterr Fürst herrherr Iohann eldester Sohn zu Cleif Hertzogt zu geilich zu Darme graue zu Maack zu Rauenberg und zu Katzenellenbogen mein gnädigster allerliebster Herr zu den obenandten Capellen begeben das klöcknerampt zu Ropeteradt unserm h. Gott trewlich und sehne fürstliche gnadt zu betten nach endt breiff und siegell darüber gegeben seinst. So soll undt mögen wir Emgelberdt und Anna von ßcheydt gen.Weschpfennig vorg. oder unsere erbe undt nachkomlingen die gemelte unsere Capell mitt sambt alle erb und brudergeldt undt rendten sowie die funacie das vermacht und einhaldt weder zu unseren henden nehmen so diese rendt zu den Capellen geben als vor ein officium undt nit anders als dars sollen undt mögen wie Emgelberd und Anna Eheleuth vorg. oder unseren echsten erben die das Haus zu Broll besitzen von stundt an einen ander Preister damit beleihen und geben den Gottesdienst nach endt der fundation zu tun umd zu den alliqh Zeit gethan werden soll, sonder alle Arglist dessen zur Urkundt der Wahrheit und gantzer vester stettigkeit haben Ich Engelberdt von dem Scheidt obgemannt vor mich und Anna meine ehelige hausefraw und unser Erben und nachkomlinge meinen eigen siegell unden an deissen breiff gehangen? des siegell vesten und frommen Johann vom ßcheidt genant Weschpfennigh unser lieben Broder und Schwager so hie in etlichen der gegebener gütter ein mitterb ist die hir dan gleiche uns Engelberdt und Anna eheleuth vorg. willig übergeben wollen das ich Johann von ßcheidt genandt Weepennigh bekennen wahr zo sein vor mich und meine liebe erbene und darumb mein seigell bei meines lieben bruders segell an deissen breiff gehangen, noch zu ewigen gedechenns der Wahrheidt haben wir Emgelberdt und Anna obgenandt mitt halm undt mundt zu behoeff dieses gottesdienst undt öfficium klaglass verechessen und verzeigen un damitt geerbt zu den ewigen Zeitten in massen wie vorg. stehst undt dieses Zeichnung undt endternds ist geschehen vor den frommen Landecheffen des lantz von Blanckenberg als mit Namen Hinrich Weinderscheidt Meies von Eydorff, kerstgen Kauffenhoeller dar von vorgennanten Land scheffen unser gewöhnlichrecht urkundt empfangen haben und bekennen solches geschehen ist, dergleichen Massen haben wir auch von erbaren frommen scheffen der statt Blanckenberg das sey zu vorangezeichnus der wahrheidt ihren scheffen amtzsiegel an deissen breiff wollen hangen deswegen scheffen obgenannter statt Blanckenberg so wahr bekennen undt unsere gewöhnliche urkundt daevon empfangen, der ehrbarn Landecheffen so sey eigenem seigell einhaben wir unser scheffen amtesiegel an deissen breiff gehangen; geben und geschrieben im dem jahr unseres Herrn als man schreibt tausendfuenffhudert undt funffzehn uff dienstag nach assuptionis Maras

Abschrift mach einem Original aus den Pfarrarchiv von Ruppichteroth.

 

Wie aus der Schenkungsurkunde von 1515 zu ersehen ist, wurden in der Hauptsache Ländereien vermacht. Der heutige Grundbesitz der Pfarrgemeinde Schönenberg geht zu einem großen Teil auf dieses Vermächtnis zurück.

Mit der Schenkung von 1515 kam u. a. auch der Hof Durchhausen zur Kapelle. Dieser "hoff zu durchhausen" war ein Gut, welches urkundlich erstmalig 1461 in einem Rentbuch der Pfarrei Ruppichteroth genannt wird.

Der Grund und Boden ist heute noch Eigentum der Pfarrgemeinde Schönenberg, der Hof selbst brannte vor etwa 150 Jahren ab. Die Schenkung ermöglichte es, den Lebensunterhalt eines Priesters zu bestreiten. Ansonsten stand die Kapelle nicht nur den Inhabern des Hauses Herrenbröl sondern den Gläubigen allgemein offen

Mit dem Umbau der alten Kapelle war auch die Anlage einer Familiengruft einbegriffen. Die Grabkammern  befanden sich im Chor und waren  durch Grabplatten abgedeckt. Um ein völliges Ablaufen zu verhindern, wurden diese Grabplatten Anfang unseres Jahrhunderts unter der Orgelempore aufgestellt. Zwei Grabplatten liegen jedoch vor der Kirche, und zwar bei dem Missionskreuz von 1891. Eine davon fast ganz unleserlich, dürfte der Grabstein des Stifters Engelbert von Scheidt sein was sich aus wenigen Anhaltspunkten ergibt. Bis um die Mitte des  18. Jahrhunderts wurden  die Angehörigen der Familie von Scheidt gen Weschpfennig und deren Nachfolger auf Burg Herrenbröl in Schönenberg beerdigt.

 

         Die Inschriften der Grabsteine lauten wie folgt:

 

ANNO DNI 158Z?.IVNI STARBi)PER EDLER VN EHRVEST

VOLMER VOM SCHEIDE GENANDT WESCHPFENNIG DGG

+DAS WORT GOTTES BLEIBT EWIG

+MENSCH GEDENCK AN MICH WAS DV BIST WAR ICH

 

ANNO 1565 DEN 5 AVGUSTI IST DER ERENVESTE V.. ROERICH VAN SCHEIDE GENANNT WESCHPFENNIGER GESTORVEN

 

DIE HOCHWOHLGEBORENE IOANNA   TOBEI   1660

MARGARETA FREIFRAV VON SCHARENBERG GEBORENE VON

SCHEIDT WISPENNIG FREIFRAV ZV WESPHENNIGSBROEL SAVREN-BACH VND ROZEKOVEN REQVIESCAT IN SANCTA PACE

 

ÄNNO OBYT 1666 Z4 APRIL

DER HOCHWOHLGEBORENER HENDRICH FREI  HER  VON

SCHARENBERG HER ZV WESPENNIGS BROEL SAVRENBACH

VND ROZEKOVEN

REQVIESCAT IN SANCTA PACE

 

ANNO DOMINI 1685 DEN Z TAG NOVEMBRIS

IST IN GOTT VERSCHIEDEN DIE EDLE VND VIL

DVGENDHREICH CATHREINA VON DERENBACH DSSG

WER DISE GRABSTEIN SIT GEDENC DER DOT ? STEDEI

 

Früher war es üblich, sogenannte Totenschilder in der Kapelle aufzuhängen. So finden wir in der Schönenberger Kirche noch ein aus Eichenholz gefertigtes Totenschild des Stifters. Es zeigt das Wappen der Familie von Scheidt gen. Weschpfenuig und trägt die Inschrift, Engeibert von Scheidt genandt Weschpfennig Ambtmann zu Blanckenberg Fundator und Erbawer dieser Capellen starb kuno Domini 1546. 15. Juni. Wie aus der Schenkungsurkunde von  1515. zu ersehen ist, wurden in der Hauptsache Ländereien vermacht. Der heutige Grundbesitz der Kirchengemeinde Schönenberg geht zu einem großen Teil auf dieses Vermächtnis zurück. Nach damaliges Kirchenrecht war es möglich, daß Adlige sich eine Kirche oder Kapelle auf ihren eigenen Grund erbauen konnten. So bestätigt Papst Eirgen II auf der Synode von 826.in Rom das Patonatsrecht. Wer ein Kloster oder Gebetsstätte rechtmäßig erbaut hat, darf mit Zustimmung des Bischofs für den Gottesdienst einen Prieter bestellen. Mit der  Dotation  (Schenkung>  von 1515.kam u. a. auch der Hof Durchhausen zur Kapelle.

 

 

Dieser "hoff durchhausen" war ein Gut, welches urkundlich erstmalig 1461.in einem Rentbuch der Pfarrei Ruppichteroth genannt wird. Es lag unterhalb von Etzenbach nach Ruppichteroth. Der Grund und Boden ist heute noch Eigentum der Pfarrgemeinde Schönenberg, der Hof selbst brannte vor etwa 150 Jahren ab. Die Schenkung ermöglichte es, den Lebensunterhalt eines Priesters zu bestreiten. Ansonsten stand die Kapelle nicht nur den Inhabern des Hauses Herrenbröl sondern den Gläubigen allgemein offen.

Geschichte der Pfarrgemeinde Schönenberg.

Für die wiederaufgebaute Kapelle wurde auch ein vom Kölner Weihbischof Johannes Meler am 1O.Oktober 1521.ein Ablaßbrief ausgestellt. Um diesen Brief hatte Engelbert von Scheidt den Erzbischof wohl gebeten, denn dieser schreibt Auf Unseres Geliebten in Chritus, Engelbert vam Scheide mit dem Beinamen Wesphenning und der Anna seines rechtmäßigen Weibes aus der Kölner Erzdiözese, demütiges Bitten hin gewähren Wir allen Christgläubigen, die nach Rene ,md Beichte.

Der Altar der Schönenberger Kapelle ist nach der Ansicht der Wissenschaft das Werk einer Kölner Schule und wurde im ersten Drittel des 16.Jahrhunderts geschaffen. Das Scheidttche Wappen oberhalb des Altares, bezeugt, daß die Gemeinde Schönenberg dieses herrliche Werk genannter Familie zu verdanken hat. In die Zeit der großen Schenkungen fällt auch die Reformation, von deren Wirren und Unruhen aber die Gemeinde Schönenberg weitgehend verschont geblieben ist.

Auch nach dem Tode des Stifterehepaares haben dessen Nachkommen um die Erhaltung der Kapelle bemüht. Sicherlich ist sie zumindest als Begräbnisstätte bis etwa 1750.benuttzt worden. Mitten in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges, im Jahre 1654.bemüht sich der Reichsfreiherr und Bergische Marschall, Johann Bertram von Scheidt genannt von Weschpfennig um die Kapelle. Früher war es notwendig, daß ein Theologe einen gesicherten Lebensunterhalt nachwies, sonst wurde er nicht zum Priester geweiht. Konnte er das selbst nicht, so hatten seine Eltern oder andere durch Geldmittel oder Einkünfte aus Grundvermögen vor Gericht seinen Lebensunterhalt hypothekarisch sicherzustellen. Der Unterhalt des Geistlichen der Kapelle von Schönenberg war durch die Schenkung sichergestellt. So schreibt denn Reichsfreiherr Johann Bertram von Scheidt genannt Weschpfennig an den Landdechanten Sergus Busch: Weil durch den Toddes ehrwürdigen Johannes Volmar die Kapelle zu Schönenberg freigeworden ist, und mir als Besitzer und Erbe des Hauses  Herrenbröl kraft der Schenkungsurkunde das Recht zusteht, einen neuen Priester zu benennen so schlage ich hierfür den ehrwürdigen und gelehrten Johannes Weistock vor. Hierfür soll er alle jährlichen Eihiwiffte ohne Ausnahme erhalten, so wie es in der Schenkungsurkunde festgelegt ist. Dieses zur Urkunde habe ich es mit eigener Hand unterschrieben und mit meinem adeligen Petschaft bekräftigt. Düsseldorf, am 10. Dezember 1654. 

 

 

Miterbin des Hauses Herrenbröl war eine Tochter des Johann Bertram von Scheidt namens Johanna Margareta. Sie heiratete den Reichsfreiherrn Heinrich von Scharenberg. Mit dieser Heirat fällt das Haus  Herrenbröl an die von Scharenberg, die Scheidt'sche Linie ist damit auf Herrenbröl erloschen.

Auch die Freiherren von Scharenberg die übrigens auch in der Capelle zu Schönenberg sind, bemühten sich sehr um den Fortbestand der Capelle.

Scharenberg und seine Nachfahren ließen aber auch durch den Ortspfarrer und andere Weltgeistliche den dienst in der Epelle besorgen. So ist es jedenfalls in derselben Urkunde zu lesen. Letzte- - derer von Scharenberg auf Burg Herrenbröl war Maria Robertina. Sie heiratete Gottfried von Neuenkirchen genannt Nievenheim. Mit dieser Heirat kam die Weschpfennigsbröl an die von Neukirchen. Von diesen sei besonders Adolph Engelbert Christoph genannt,weil er auch in der Kapelle zu Schönenberg begraben wurde. Sein Totenschild befindet sich noch dort und trägt die Inschrift:

Adolph Chritopher Engelberdt Freyher von Neykirchen genandt Nyvenheim Her zu Broel« Scheidt und Saurenbach Aetatis suae(seines Alters> 35. obut  (starb) 1755. 19. Martuir (März)

Die Tochter des auch für damalige Verhältnisse früh verstorbenen Freiherrn, Maria Carolina Franziska, heiratete den Reichsfreiherrn Karl Georg Jakob von Martial. Heirdurch kam Herrenbröl an die Freiherrn von Martial. Durch die widrigen Zeit umstände verarmte die Familie von Martial immer mehr. Das führte schließlich dazu, daß die Herrschaft Herrenbröl durch Verkauf am 3.Januar 1800 aufgelöst wurde. Die Freiherrn von Martial wohnten neben der Burg in einem kleinen Häuschen, die ehemalige Herrlichkeit war dahin. Heute besitzt Frau Ottersbach-Krause das Haue~ß»!}t. dazu  12.Morgen verpachteter Wiesen. Wir haben Frau Ottersbach-Krause in nerrentr. bat zweimal besucht und hat uns wertvolle Hinweise gegeben.

 

P.S.Im Jahre 1823. Am 23. Februar verzichten die Brüder von Martial auf die Ausübung ihres Patronatsrechtes: Ende des adeligen Patonats der Kapelle zu Schönenberg.

 

Franz von Scheidt



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