Wingenbach

Wingenbach

Das Gehöft Wingenbach liegt 4 Km südlich von Ruppichteroth. Es war ein Allodial Gut (Privatbesitz) der Familie von Scheidt. Der letzte der Familie von Scheidt der das Gut bewirtschaftete war Johann Wilhelm von Scheidt. Im Rentbuch des Amtes Blankenberg heißt es: Junker Hans Wilhelm von Scheidt gen. Weschpfennig zu Wingenbach hat daselbsten einen adeligen Sitz liegen, welnchen gleichfalls selbstens besitzen.

Der erste Besitzer des Gutes Wingenbach war Heinrich von Scheidt, er bekam bei der Erbteilung 1584 mit seinem Bruder Eberhard, das freiadelige Gut Wingenbach. Eberhard bekam das Lehngut Beuinghausen. Heinrich von Scheidt hatte einen vorehelich geborenen Sohn Dietrich, er wurde von der Kirche nachträglich ligimiitiert (anerkannt) und erbte Wingenbach. Johann Wilhelm von Scheidt gen. Weschpfennig, der Sohn Dietrichs, war zweimal verheiratet. 1. Else von Rebroich 2. Anna Maria von Schade. Er hinterließ aus seinen beiden Ehen je drei Kinder. Der Erbberechtigte Carl Mathias von Scheidt stand als Leutnant im Dienst des Fürstbischof von Münster und wurde nach dem Tod seines Halbbruders Johann Heinrich offenbar sofort mit Wendlingen belehnt. Wingenbach hat er seiner Halbschwester Maria Catharina überlassen, denn seine Söhne wohnten später auf dem Lehngut Wendlingen bei Wissen. Maria Catharina von Scheidt gen. Weschpfennig, Tochter des Johann Wilhelm von Scheidt heiratete 1675 Friedrich Heinrich Scherer, dieser war Richter und Rentmeister des Amtes Windeck, ferner Schultheiß im "Eigen" (das ist die heutige Gemeinde Reichshof im Oberberg. Kreis). Nach dem Tode seines Schwiegervaters Johann Wilhelm von Scheidt kam er durch seine Frau in den Besitz von Wingenbach und Hof Berghausen. Er kaufte 1697 Gut Rankenhohn im Nutscheid. Nur die hälfte von Gut Berghausen bekam sein Sohn Mauritz Gerhard Scherer als Erbe.

Quellen: Geschichte um Waldbröl; Köln 1973, von G. Corbach

Da Friedrich Heinrich Scherer aus nicht mehr feststellbaren Gründen eine große Schuldsumme an den Landesherren zu zahlen hatte, sah er sich gezwungen das gesammte Gut Wingenbach an einen lutherisch Adeligen zu verkaufen. Der neue Besitzer Freiherr Bock von Wülffingen kaufte das Frey Lehen und Allodial Gut Wingenbach im Jahre 1709 von Friedrich Scherer für 5000 Rthl.

Nach dem Adelslexikon ist das Geschlecht Bock von Wülffingen ein altes schon 1248 vorkommendes Adelsgeschlecht, Wappen zwei Ziegenböcke. Beheimatet ist es in Miltenberg, Minden, Hildesheim und Bremerhaven. Kapitänleutnant Dietrich Freiherr Albrecht Bock von Wülffingen heiratete am 15.12. 1705 Anna Lucia von Hille zu Isengarten (Waldbröl). Sie hatten 3 Kinder, Niklas Philipp August von Bock von Wülfingen ist 1750 Preußischer Kapitän. Der zweite Sohn ist Cristian Wilhelm, er war Leutnant. Die Tochter Wilhelmina Luise wohnte 1750 im Schloß zu Hachenburg als Hofdame bei den Fürsten. In einem Bericht vom 15. 5. 1708 wird von dem Gut Wingenbach mitgeteilt, das der Besitzer, der Windecker Richter Friedrich Heinrich Scherer, ein Schwiegersohn des Johann Wilhelm von Scheidt gen. Weschpfennig große Schulden hatte und deshalb sein ererbtes Gut Wingenbach verkaufen mußte. Nun hatte Scherer sich dort 1707 eine kath. Kapelle errichten lassen. Der Käufer ein reformierter genannt Freiherr Bock von Wülffingen, will keinen Gottesdienst darin gestatten und verlangt, daß die Kapelle abgebrochen wird. Trotz des Protestes des kath. Pfarrers von Rupichteroth wurde das auch durchgeführt. Das Baumaterial der abgebrochenen Kapelle wurde zum Aufbau der neuen Kirche in Waldbröl benutzt.

In dem Geographischen Lexikon von Alfter heißt es: Firdrich Heinrich Scherer verkaufte das Fey Lehen und Allodial Gut Wingenbach im Jahre 1709 an Herrn Bock von Wülffingen für 5000 Rhtl.

Da der lutherische Käufer des Gutes Freiherr Bock von wÜLFFINGEN VERLANGTE DAS DIE Kapelle abgerissen werden müßte traten die geistlichen und später auch die weltlichen Behörden in Aktion, um diesen Abbruch zu verhindern. Pastor Beer schrieb am 15. Mai 1708 an den Herzog von Berg. Wir erfahren hierdurch Einzelheiten über die Kapelle selbst, daher sei der Brief in Wortlaut wiedergegeben....

Durchlauchtigster!

Euer Churfürstliche Durchlaucht muß ich gewißen und ambts halben demütigst ahnzeigen, waßmaßen dero Richter Scherer ambts Windeck wegen seiner fraw... gethane gelübd eine Capell von 20 fuß lang undt 15 breit, so etwan 800 Rthlr. gekostet, auff seinem adeligen freyen guth Wingenbach, ambts Blankenberg Kirspilß Ruppichteroth, etwan 3 firtel stundt von meiner pfahrkirch gelegen, mit allem zugehörigen, alß altar, Klocken undt Bänke, aufferbauet, woselbst ich ofters mit guttheit richters Kinderlehr gethan und mit gebeth und Station gehalten. Gleichwie nun gedachter richter allsolches guth Wingenbach an einen Reformierten, genant Bock von Eisengarten (Wülffingen) verkauft, ...will dem angeben nachobgemelter reformierter Käufer absolutissime keinen katholischen Gottesdienst darin gestatten, sondern zu einem brauwhaus oder, wie einige sagen, zu einem Lusthauß gebrauchen oder auch gäntzlich abbrechen, daß wofern diese annoch nicht geweihte Capell nicht mit kaufft, womigt in contracten clausuliert sein möge, daß darihn kein Gottesdienst soll gehalten werden. Weil aber solches nicht allein allen meinen pfarrgenoßen sehr ärgerlich wäre, sonern der Gottesdienst woll merlich geschwächt werden dörffte, und daselbst wie geschehen die unwissende Jugendt instuiert werden könte, ungesehen die Capell zu instruction der Jugendt instuiert werden könte, ungesehen die Capell zu instruction der Jugendt woll gelegen-sollt aber gedachte Capell abgebrochen oder auch der Exercitium lutheramae religiomis/: welches zwar leyder Gottes auch in einer eben aufferbauten Capellen im Dorf Ruppichteroth geübt wird/: darihn gehalten sodadahm alß leidet die Catholische Religion auch großen abbruch-Euer Churfürstliche Durchlaucht darüber hoffentlich ein solches nicht gestatten werden. Dahero gelangt an Euer Churfürstliche Durchlaucht meine demütigste Bitt, dieselbe gnädigst geruhen, die austrücklichste Verordnung ohn außgestallt ob mora periculum dahin zu erteilen, damit mehr gemelte Capell in ihrem Standt zu einer sehr notwendiger instructio der Jugendtverbleibe und der Catholische Gottesdienst ein alß ander weg biß dato geschehen, daihn gehalten werden möge.

Die Antwort des Churfürsten ließ mehr als einen Monat auf sich warten. Am 3. Jli 1708 befahl der Schultheiß von Ruppichteroth, Johann Henrich Sauer laut Churfürstlicher und darauf von Herrn Ambtsverwaltern aufgegebener Commission dem Halfmann Müller, den Abbruch der Kapelle nicht zu gestatten und verbot ihm unter Strafe, sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer den Schlüssel zur Kapelle auszuhändigen.

Diese einstweilige Verfühgung stand jedoch rechtlich auf sehr schwachen Füßen. Der Besitzer der Kapelle konnte selbstverständlich damit machen was er wollte.

Die geistlichen und auch die weltliche Behörde scheinen jedoch bald eingesehen zu haben, daß sie nach einem Kauf des gesammten Gutes (inklusive Kapelle) durch den lutherischen Käufer keinerlei Einfluß auf deren Erhaltung mehr nehmen konnte. Der Richter Scherer seinerseits legte großen Wert darauf so schnell wie möglich zu verkaufen, da er das Geld dringend brauchte. Ihm bot sich nun die Gelegenheit, sich elegant aus der Affaire zu ziehen.

Am 24. September 1708 wurde die Erlaubnis vom Generalvikariat Köln gegeben die Kapelle abzubrechen.

Quellen: Heimatblatt des Siegkreises von K. Schröder Heft 93 Seite 69-71

 

Gut Wingenbach 1647

Franz von Scheidt



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