Waldbröl

Waldbröl.

Oberschulrat a.D. Gottfried Corbach hat in seinem Buch "Geschichte von Waldbröl" viele Dokumente, Urkunden und alte Schriftstücke soweit sie die Familie von Scheidt betreffen, oft in ihrer altertümlichen Art zitiert. 25 Jahre hatte Herr Cobach für die Gemeinde  Waldbröl im Auftrage des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln geschichtliches Material gesammelt. Er besuchte die Archive Landauf und Landab. Wertvolle hinweise auch über unsere Ahnen konnte er sich aus den Staatsarchiven in Düsseldorf, Koblenz, Stuttgart und aus dem Ev. Pfarramt in Waldbröl holen.

In der ersten Urkunde über Waldbröl im Jahre 1138 steht folgendes,

"Ecc lesiam Waltpruyle cum tota decima"

d. h. die Kirche in Waldbröl mit dem ganzen Zehnten.

In den Aktenbeständen vom Jahre 1642 gibt es ein amtlich ausgestelltes und protokolliertes Zeugenverhör woraus wir namentlich ersehen, wie der sogenannte Zehnte bei der Sayenischen Kirche in Ruppichteroth zwischen katholischen und protestantischen Offizianten der Familie von Scheidt sich ergab.

Die Gemeinde von Waldbröl mußte auch einen Wiedenhof stellen, das ist ein Vermächtnis aus sehr alter Zeit. Karl der Große ordnete im Jahre 785 an, daß die Gaugenossen für jede Markgemeinde von 120 Familien ein Parrgut zu erstellen hätten in der größe von zwei Bauernhöfen. Es wurde Wedeme genannt, heute Wiedenhof. Das ev. Pfarrhaus in Waldbröl steht somit vielleicht schon 1000 Jahre an dieser Stelle. In der Pfarrchronik heißt es: Beim herrichten des alten Weihers auf dem Pfarrgrundstück wurden alte Fundamente, sicher von einem früheren Pfarrhaus, entdeckt. So das das von 1845 schon das dritte Pfarrhaus ist. (Pfarrchronik)

Am 25. Nov. 1555 wurde der Augsburger Religionsfriede verabschiedet. Danach erhielten die Landesfürsten in ihrem Teritorium die Religionshoheit. Grundlage war der Satz: "Cuius regio, ejus relegio", d.h. wessen Land dessen Religion. Der Herzog von Jülich-Berg war katholisch, die Grafen von Sayn-Wittgenstein evangelisch, deshalb gab es zwei Kirchengemeinden in Waldbröl. Der erste evangelische Pastor war Johann Scheuen 1562. Der erste katholische Priester war Hermann Caesarius 1631. Caesarius erkärte: "daß Herr Wolfgang Wilhelm zu Gulich, Cleve und Bergh Herzog ... meingnädister Fürst und Her, mir auff mein demütiges Supplicieren den 27. Septem. gnedigst conferirt und mich damitbelenet. (O.S.103)

Am 25.3 1609 starb der geisteskranke Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Berg. Er war der letzte seines Stammes. Als Thronanwärter rückten der Brandenburgische Kurfürst Johann Sigesmund und der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg in die Erbländer ein. Beide waren lutherisch. Der katholische Amtmann Bertram von Nesselrode wurde seines Amtes enthoben. An seine stelle trat der evangelische Heinrich Quad zu Isergarten.

Im Archiv der ev. Gemeinde befindet sich ein von katholischer Seite aufgestellter Bericht vom 3.2.1750 in dem Reg.-Präsident von Koenen Friedrich dem Großen mitteilt: "schier die gantze über anderthalbtausend Kommunikanten starke Katholisch  Gemeinde ist durch die Länge der Zeit Luthers Irrtum verfallen. Alle adeligen Häuser als deren Herrn Quad zu Isengarten, Brenzingen, Beuinghausen, Niederhoff, Eichen sind leider in Lutherische Hände".

Am 1. März 1570 trffen sich zu "Walbrue" drei Erben und zwar Heinrich und Peter von Ellingen und Johann Sturm zu Blankenburg. Sie nennen sich Gevettern oder Neffen. Die Anwesenden wollen für sich selbst und ihre Miterben ihre elterlich anererbten Güter teilen und sich vergleichen. Als "Scheidtsfreunde" (Schiedsmänner) haben sie erbeten und erkoren, der Ältere (Georg) von Hatzfeld, Herr zu Wildenburg und Eberhardt von Scheidt gen. Weschpfennig zu Boiwinkhaußen (Beuinghausen). Nachdem die Beteiligten "ihren Handel grundtlich vorgetragen, wird endlich" ein Scheidsspruch ihrer Erbteilung mit Handgelübten und "bey Edelsmann wahren Worten" festgesetzt.

In den Akten zu Düsseldorf J.B.II. Nr.339-S20/24 lesen wir.

Herrn Richters-Verwalter zu Windeck, Friedrich Heinrich Scherer, hat sich beschwert, daß der Pastor zu Waldbruel unseren Religionsverwalter daselbst nachdem er Anno 1696 auf St. Stepfanitag von einem fremden Bergmann erstochen, nach gehaltenen Nothgericht ohn Herrn Richters Erlaubnis begraben hat. Er hat gedroht ihn mit Brüchten (Polizeistrafe) zu bestrafen. Die Evangelischen bitten, ihnen bei Begrabung ihrer Todten hinfür nicht hinderlich zu sein.

Friedrich Heinrich Scherer geb. 1640, gest. 10.2.1711

Scherer war verheiratet mit Katharina Maria von Scheidt gen. Weschpfennig. Nach dem Tode seines Schwiegervaters des Freiherrn Hans Wilhelm von Scheidt gen. Weschpfennig brachte er den freiadeligen Hof Wingenbach in seinen Besitz, da Kathrina Marias Halbbruder, der Leutnant Carl Mathias von Scheidt beim Fürstbischof von Trier auf Wingenbach verzichtete. Ab 1706 wurde eine neue katholische Kirche in Waldbröl gebaut. Einen Teil des Materials für den Kirchenbau erhielten die Waldbröler aus Wingenbachb bei Ruppichteroth. Hier hatte der Richter Scherer auf seinem Gut im Jahre 1707 eine Kapelle errichten lassen. Als er gegenüber seinem Landesherrn in finanzielle Bedrängnis kam, mußte er sein Gut verkaufen. Der Käufer ein Evangelischer Herr Bock von Wülfingen, forderte aber, daß die Kapelle abgebrochen werden müsse. Das Material wurde dann "zum Behauf der neuen Cathlischen Kirche nach Waldbröl transferiert". Der Transport war sehr langwierig. Bei den schlechten Wege verhältnissen konnte ein Pferdefuhrwerk den Wegnicht mehr als einmal am Tag machen.

Miszellaeneen-Reidt Seite 33

Die adeligen Häuser in der Gemeinde Waldbröl hatten das Vorrecht, in ihrem eigenen Kirchengestühl zu sitzen und ihre Toten in der Kirche zu begraben. Im Pfarrarchiv von Waldbröl finden wir einige Schriftstücke die sich mit den Isengartener Vorrecht befassen. So schreibt Baron August von Schütz am 24.6.1744 an den "Hochgelährten, Hochwürdigen, mein insbesonders geehrten Herrn Pastor. Ihm sei, als einem der vornehmsten Miglieder des Kirchenspiels nicht das geringste davon Kund, daß das Isengarter Kirchengestänge wegen der vorhabenden Reperation hinderlich sei..." 1745 protestiert "nahmens des Herrn Baron von Schütz zu Isengarten und Freyherr von Scheidt gen. Weschpfennig, daß sie gantz befremblich wahrgenohmen, daß in der Kirche hinter dem zum Hauß Isengarten und Beerbten des Hoffs Romberg gehörigen Stuhl ein neues Gestühl hingemacht, das den set über Menschengedenken in Isengartener Besitz befindlichen  Stuhl incomodirt, besonders das Licht merklich schwächet. Sie könnten das nicht mit stillschweigen übergehen und protestirten feyerlichst.

 

Franz von Scheidt



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